Die Vorteile der Basisrente liegen auf der Hand: Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ermöglicht es dem Anleger durch das Zahlen regelmäßiger Monatsbeiträge oder Einmaleinzahlungen, in den Genuss einer lebenslangen Leibrente zu gelangen.
Als Besonderheit hierbei gilt, dass auch Sondereinzahlungen ermöglicht werden und steuerliche Erleichterungen als staatliche Förderung herangezogen werden können. Bei der Steuererklärung können die geleisteten Beträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden und gerade diejenigen, die auf eigene Rechnung arbeiten, sollten die Chance, vom Fiskus Geld zu bekommen, nicht tatenlos an sich vorüber ziehen lassen. Der Basisrente Steuervorteil liegt somit auf der Hand.
Jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wenn man von den steuerlichen Erleichterungen profitieren will. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag zur Basisrente muss beinhalten, dass später die Rente Monat für Monat gezahlt werden soll und nicht früher beansprucht wird, als vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Ein Kapitalwahlrecht besteht demnach bei einer Basisrente nicht.
Der zusätzliche Schutz für die hinterbliebenen Angehörigen ermöglicht eine finanzielle Absicherung. Wurde dieser nicht vereinbart und verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, verfallen alle bis dahin eingezahlten Beträge zugunsten der Versichertengemeinschaft.
Wird der Nutznießer der Basisrente arbeitslos, muss er keinen Zugriff auf sein Kapital befürchten, denn alle Beiträge in die Basisrente sind grundsätzlich vor jeder Pfändung abgesichert. Aber auch diejenigen, die sich nur noch wenige Jahre vor der Verrentung befinden, können noch schnell die Vorzüge der Rürup- Rente sichern, wenn entsprechend hohe Einmalzahlungen geleistet werden.