Damit wird das Feld der privaten, kapitalgedeckten Altersversorgung auch für Selbstständige und Freiberufler nutzbar, also für einen großen Teil der Erwerbstätigen, der bisher in vielen Fällen eine unzureichende Altersversorgung hatte; Gründe dafür gibt es sicherlich viele, wie z. B. das abnehmende Vertrauen in die Gesetzliche Rentenversicherung oder auch die Knappheit der finanziellen Mittel bei vielen Angehörigen dieser Berufsgruppe.
Von staatlicher Seite wurde damit der Aktivitätsbereich der privaten Zusatzrente deutlich erweitert, was zugleich die Überwindung einer gewissen Ungleichbehandlung der Selbstständigen bedeutet. Außerdem dürften dadurch größere Geldsummen in die entsprechenden Versichertengemeinschaften gehen, wodurch sich für alle höhere Verzinsungen und bessere Erträge einstellen sollten.
Die Versicherungsbedingungen sind relativ strikt. So sind im Unterschied zu rein privaten Renten- oder Lebensversicherungen Beleihungen und vorzeitige Kündigungen nicht möglich, um die Stabilität der Anlage und des Systems zu verstärken.
Die Rürup-Basisrente ist auch im Todesfall quasi an die Gesetzliche Rentenversicherung angeglichen, vererbbar ist sie nur an Ehepartner oder Kinder. Fehlen diese, kommen die eingezahlten Beiträge der Versichertengemeinschaft zugute.
Flexibel gestaltbar ist jedoch der Rentenbeginn; er kann auf 60, 63 oder 65 Jahre festgelegt werden. Ein weiterer Vorteil liegt in der zusätzlich möglichen Absicherung der Rürup-Basisrente bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit.