Um den möglichen Todesfall abzusichern, bietet sich der Abschluss einer Zusatzversicherung an. Durch eine solche Zusatzversicherung kann eine Rentenzahlung für die Hinterbliebenen Ehepartner oder Kinder vereinbart werden. Andere Personen können in diesen zusätzlichen Schutz nicht eingebunden werden.
| Basisrente - Zusatzversicherung für Hinterbliebene |

Die Basisrente, eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, kann durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Durch die Basisrente / Rürup-Rente Zusatzversicherungen kann für den Kunden ein ganzheitliches Vorsorgekonzept vorgestellt werden. Die Beiträge für die Zusatzversicherungen werden ebenso wie die Hauptbeiträge zur Rürup-Rente steuerlich gefördert und sind somit im Wege des Sonderausgabenabzugs steuerlich absetzbar. 
| Hinterbliebenenrente als Zusatzversicherung zur Basisrente vereinbaren |

Vor allem die Hinterbliebenenversorgung ist eine der wichtigsten Zusatzversicherungen, denn die Rürup-Rente ist nicht vererb- oder veräußerbar. Im Todesfall des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn wären die bis dahin eingezahlten Beiträge verloren. Auch bei Tod nach dem Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen keine Zahlungen, wie dies etwa bei konservativen Rentenversicherungen der Fall ist.
Um diesen Nachteil auszugleichen, kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. So erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall eine Rentenzahlung aus dem bis dahin angesparten Guthaben. Allerdings wird diese Versorgung nach dem Hinterbliebenengesetz geregelt. Demnach können diese Zahlungen nur Ehegatten oder Kinder, für die der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes Kindergeld erhalten hat, beziehen. Lebensgemeinschaften oder volljährige Kinder können so nicht abgesichert werden. 
| Zusatzversicherungen zur Basisrente im Überblick: |


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