Beträge, die in dieser Versicherungsform angespart werden, sind steuerlich absetzbar und das mit einem steigenden Potential. Lag der vom Fiskus anerkannte Betrag im Jahr 2007 bei 64%, so steigert sich dieser Satz jährlich um 2%, bis er im Jahr 2025 insgesamt 100% betragen wird.
Die einmal eingezahlten Beiträge können zwar in der Folge nicht mehr beliehen oder verpfändet werden, sind damit aber sowohl pfändungssicher, als auch im Falle von Hartz4-Empfang nicht anrechenbar. Die Basisrente ist eine reine Leibrente, sie kann nicht an Dritte weitergegeben oder vererbt werden, ihre Auszahlung kann ausschließlich in Form von Rentenzahlungen vorgenommen werden und dies auch erst ab dem 60. Lebensjahr.
| Die Private Basisrente: Die Formen der Basisrente im Überblick |

Obwohl gerade bei der Einführung häufig Kritik laut wurde, wonach es sich bei der Basisrente um eine Konstruktion "von der Stange", ohne persönliche Gestaltungsfreiräume handelt, stehen innerhalb der konkreten Vertragsgestaltung verschiedene Formen und Optionen zur Verfügung, die im Folgenden näher beleuchtet werden.
Zunächst besteht ein Wahlrecht zwischen klassischen und fondsgebundenen Verträgen. Während im Falle der klassischen Verträge eine feste Verzinsung erfolgt, kann die fondsgebundene Variante höhere Erträge erzielen. Zur Absicherung bieten manche Gesellschaften auch bei dieser Variante eine spätere Rentenauszahlung an, die mindestens den eingezahlten Beiträgen entspricht.
In Bezug auf die Überschussbeteiligung gibt es verschiedene Varianten, namentlich die Bonusrente, die verzinsliche Ansammlung und die Anlage in Investmentfonds.
Weiterhin besteht ein Wahlrecht in Bezug auf die Rentenzahlungen. Wahlweise können diese konstant, alternativ hierzu auch mit einem dynamischen Zuwachs erfolgen. So kann den zu erwartenden Inflationswerten aktiv entgegen getreten werden, zudem werden höhere Gesamterträge erzielt.
Bei einigen Versicherern besteht die Möglichkeit, die Optionen erst mit Eintritt des Rentenalters zu wählen, so dass die Entscheidung erst im Bedarfsfall und unter Berücksichtigung der künftigen wirtschaftlichen Situation getroffen wird.
Obwohl die Private Basisrente ihre eigentlichen Vorteile mehr oder weniger im Bereich der Altersrente, nicht aber in Bezug auf die Absicherung von Hinterbliebenen aufweist, stehen bei verschiedenen Gesellschaften gegen Verzicht auf späteres Auszahlungsvolumen zusätzliche Modelle zur Verfügung.
Im Todesfall des Versicherten kann so der Ehepartner seinerseits eine lebenslange Rente im Rahmen eines prozentualen Wertes der ursprünglich vereinbarten monatlichen Rente erhalten. Alternativ kann auch vereinbart werden, dass der Hinterbliebenenschutz erst bei Rentenbeginn einsetzt, wozu dann ein geringerer Teil des ersparten Kapitals verwendet wird.
Über die genannten Basisrenten Anlageformen von Basisrenten hinaus bietet aktuell die LVM erstmalig eine flexible Form der Beitragszahlungen an, bei der neben einem fest vereinbarten monatlichen Beitrag auch jederzeit Sonderzahlungen durch den Versicherungsnehmer geleistet werden können, um die künftige Rente zu steigern. 
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