Dabei sind in erster Linie Freiberufler und Selbständige angesprochen. In weiten Teilen gilt die Rürup- Rentenversicherung der gesetzlichen Rente als nachempfunden und soll Erwerbstätigen, die auf eigene Rechnung arbeiten, steuerbegünstigt dazu verhelfen, ein Standbein für das Rentenalter aufzubauen.
Im Jahre 2005 führte die sogenannte Rürup- Kommission, unter Vorsitz des ehemaligen Wirtschaftsberaters Bert Rürup, die nachgelagerte Besteuerung ein, die dazu beiträgt, das System der privaten Altersvorsorge zu komplettieren.
Aber nicht nur Selbständige und Freiberufler können von den steuerlichen Erleichterungen in der Ansparphase für die Basisrente profitieren. Selbst Besserverdiener und ältere Personen, die nicht mehr weit vom Ruhestand entfernt sind, bekommen die Möglichkeit, durch hohe oder einmalige Kapitaleinzahlungen noch in den Genuss einer lebenslangen Rente zu gelangen.
| Die Besteuerung der Basisrente im Überblick: |

Derzeit herrscht eine sogenannte Übergangsphase, die 2025 dadurch abgelöst wird, dass alle in die Basisrente geleisteten Einzahlungen dann steuerfrei sind. Verbunden damit ist auch, dass ab dem Jahr 2040 die gezahlten Renten in voller Höhe steuerpflichtig gestellt werden.
Seit drei Jahren, also seit dem Jahr 2005, steigen bis zu diesen in der Zukunft liegenden Stichtagen der steuerlich absetzbare Betrag von 60 Prozent und der Steueranteil von 50 Prozent beständig an. Wer kein Geld verschenken möchte und zusätzlich steuerbegünstigt etwas für die finanzielle Absicherung im Rentenalter tun will, sollte sich die Chancen der privaten Basisrente nicht entgehen lassen. 
| Basisrente Steuern und die steuerliche Behandlung der Basisrente im Überblick: |

| Beginn der Rentenphase | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | | Zu versteuern | 50 % | 52 % | 54 % | 56 % | 58 % | 60 % | 62 % | 64 % | 66 % | 68 % | 70 % | | Beginn der Rentenphase | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | | Zu versteuern | 72 % | 74 % | 76 % | 78 % | 80 % | 81 % | 82 % | 83 % | 84 % | 85 % | 86 % | | Beginn der Rentenphase | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | 2034 | 2035 | 2036 | 2037 | | Zu versteuern | 87 % | 88 % | 89 % | 90 % | 91 % | 92 % | 93 % | 94 % | 95 % | 96 % | 97 % | | Beginn der Rentenphase | 2038 | 2039 | ab 2040 | | | | | | | | | | Zu versteuern | 98 % | 99 % | 100 % | | | | | | | | |

Generell müssen die Leistungen aus der Basisrente voll versteuert werden, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Diese Besteuerung wird auch nachgelagerte Besteuerung genannt, denn während der Ansparphase müssen keine Basisrente Steuern bezahlt werden.
Allerdings bleibt bis ins Jahr 2039 ein gewisser Prozentsatz steuerfrei. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem Zeitpunkt der ersten Rentenauszahlung. Zurzeit muss für die Auszahlungen der Rüruprente Steuer nur auf einen Bruchteil von 54% bezahlt werden. Der Rest verbleibt steuerfrei. Doch auch hier steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich, und zwar um 2% bis 2020, danach nur um 1% jährlich. Die Besteuerung der Basisrente ist demnach ein wesentliches Kriterium der Basisrente. 
| Weitere Informationen rund um die Besteuerung der Basisrente: |


| Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch unter (0800) 799 1 997 (kostenlose Servicenummer) |
|